work-1699510_1280In Deutschland sind auch für weiterführende Schulen, wie Gymnasium keine Schulgebühren fällig. Welcher Schüler die Realschule oder das Gymnasium besuchen kann, entscheiden die Lehrer in der vierten Klasse Grundschule. Die Eltern werden über die Entscheidung informiert, mehr aber auch nicht. Auch wenn die Empfehlung der Schule für eine weiterführende Schule spricht, melden viele Eltern ihr Kind an der Hauptschule an.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung der Grundschule sind die Kinder zwischen neun und zehn Jahre alt. Auch wenn sie gerne die Realschule oder das Gymnasium besuchen wollen, gefragt werden sie nicht. Daneben gibt es Kinder, die in diesem jungen Alter verspielter sind als andere Altersgenossen und erst später zur Hochform auflaufen.

Das Abitur kann man nachholen

Nach der Schulpflicht, die in der Regel mit der Erlangen des Realschulabschlusses endet, gehen die Jugendlichen in die Ausbildung. Sobald sie das 19. Lebensjahr vollendet und ihre Ausbildung abgeschlossen haben, gibt es für sie die Chance, das Abitur nachzuholen. Für diesen Schritt stehen Lehrkräften an Abendgymnasien zur Verfügung, welche ihre Schüler in den nächsten vier bis fünf Jahren bis zum Abitur begleiten.

Für den Teilnehmer bedeutet der Besuch des Abendgymnasiums eine extrem eingeschränkte Freizeit, weil er Beruf, Schule, Hausaufgaben und Lernen unter einen Hut bringen muss. Mit einer effektiven Terminplanung bleibt auch Zeit, um sich mit Freunden zu treffen und auszugehen. Die Arbeit lohnt sich, wenn der Teilnehmer die Abiturprüfung besteht und die Wahl hat, in seinem Beruf weiter zu arbeiten oder ein Studium zu beginnen.

Kosten

Der Besuch von staatlichen und staatlich geförderten Abendgymnasien ist kostenlos. In Deutschland sind jedoch die meisten Abendschulen privatisiert; in diesen Schulen fällt Schulgeld an. Der Teilnehmer muss in jedem Fall die Kosten für das Unterrichtsmaterial sowie die Kosten, welche für die Schulbücher ganz oder teilweise anfallen, selbst übernehmen.

Förderung

Oft ist es der Fall, dass ab dem vierten Semester der Unterricht auch tagsüber stattfindet. Ebenfalls kann es sein, dass der Schüler mit seinem Arbeitgeber eine für die Dauer des Besuchs des Abendgymnasiums eine verkürzte Arbeitszeit vereinbart. Wer nicht älter als 30 Jahre ist, hat in solchen Fällen die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Das gilt auch, wenn der Schüler noch bei seinen Eltern wohnt. Wohnt er in einer eigenen Wohnung erhöht sich der Förderungsbetrag. Anspruch auf BAföG haben die Teilnehmer, die im zweiten Schuljahr noch sechs Monate berufstätig waren. Ihnen steht auch frei, ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen.

Neben BAföG werden auch Stipendien von Stiftungen vergeben. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, ist im Internet nachzulesen.