Die Mehrzahl der deutschen Bundesländer hat die Erwachsenenbildung privatisiert. Damit ist der Unterricht an Abendschulen, zu denen auch die Abendgymnasien gehören, in der Regel nicht mehr kostenlos. Es gibt jedoch Möglichkeiten für staatliche Zuschüsse und der Finanzierung der entstehenden Kosten.

BAföG

BAföG ist eine Möglichkeit, die Schüler und Studenten finanziell unterstützt. Gefördert werden können alle Ausbildungen an Kollegs, Abendgymnasien sowie Fernunterrichtslehrgänge (§ 2 Abs. 1 BAföG). Der Paragraf 2 des Gesetzes geht in seinem Absatz 2 weiter, indem auch die Förderung des Unterrichts an Privatschulen oder von den Behörden des Bundeslands anerkannten gleichwertigen Schulen möglich ist. Voraussetzung ist, dass der Bewerber die volle Beanspruchung seiner Arbeitskraft in die Aus- oder Weiterbildung einbringt (§ 2 Abs. 5 BAföG).

BAföG erhält üblicherweise ein Bewerber, wenn er das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Schlägt er jedoch den zweiten Bildungsweg ein, gibt es Ausnahmeregelungen. Die zuständige Stelle informiert den Einzelnen individuell. Nicht nur Bewerber mit deutscher Angehörigkeit werden durch BAföG gefördert, sondern auch Ausländer, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Beim Fernabitur gibt es eine Sonderregelung: Hier wird erst das letzte Schuljahr vor dem Abitur gefördert (§ 3 Abs. 3 BAföG). Eine ebenfalls gesonderte Regelungen für den zweiten Bildungsweg ist das elternunabhängige BAföG (§ 11 Abs. 3, S.1 BAföG).

Bildungskredit der KfW

Wer keine finanzielle Unterstützung über BAföG erhält, hat die Möglichkeit bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Bildungskredit zu erhalten. Der Kredit soll die Kosten für Gebühren, Material und Exkursionen während des Studiums decken. In der Regel geht es hier um etwa 300 Euro monatlich zuzüglich eventueller weiterer Optionen. Der Maximalbetrag für den Bildungskredit beträgt 7.200 Euro.

Stipendien

Um ein Stipendium zu bekommen, braucht man Glück und nochmals Glück. Bekannt für die Förderung von Studenten, die den zweiten Bildungsweg nutzen, ist die Hans-Böckler-Stiftung. Die Stiftung stellt allerdings hohe Ansprüche an den Bewerber. Dieser muss eine dreijährige Berufsausbildung nachweisen, alternativ eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren. Auf das eigentliche Auswahlverfahren hat der Bewerber keinen direkten Einfluss. Eine große Rolle spielen bei diesem Verfahren die Zeugnisse sowie die gesammelte berufliche Erfahrung, aber auch das Engagement des Bewerbers in gesellschaftspolitischen und gewerkschaftlichen Bereichen sowie die Ausübung eines Ehrenamts. Die Förderung dauert meist drei Jahre, wird aber verlängert, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

Steuer

Berufstätige, die neben ihrem Beruf das Abendgymnasium besuchen, können sämtliche dafür aufgewendete Kosten bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Dies ist auch dann möglich, wenn der Steuerzahler bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.