Zugangsvoraussetzungen

ZugangsvoraussetzungenEinen anerkannten Schulabschluss nachzuholen, ist für viele Menschen in Deutschland ein lohnenswertes Ziel. Wollen auch Sie einen Hauptschulabschluss, die mittlere Reife oder das Abitur nachmachen, stehen dafür die Kurse an Abendschulen oder an Abendgymnasien zur Verfügung. Um dort zu lernen, müssen Sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Je höher der Schulabschluss ist, den Sie sich wünschen, umso höher sind auch die Zugangsvoraussetzungen dafür.

Das gilt für den Hauptschulabschluss

Um eine Abendschule zu besuchen und dort die Hauptschule nachholen zu können, müssen Sie, je nach Bundesland, mindestens zwischen 17 und 19 Jahren alt sein. Nachweisen müssen Sie darüber hinaus, dass Sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Dafür mussten Sie mindestens neun Jahre in die Schule gegangen sei. Kommen Sie aus Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg oder Bremen beträgt diese Pflichtschulzeit sogar zehn Jahre. Einen anerkannten Hauptschulabschluss dürfen Sie noch nicht besitzen. Es sei denn, Sie wollen an einer Abendhauptschule den erweiterten Hauptschulabschluss erwerben.

In einigen Bundesländern gibt es noch andere Zugangsvoraussetzungen. So dürfen Sie zur gleichen Zeit nicht an einer allgemeinbildenden Schule lernen. Auch der parallele Besuch einer Vollzeitschule ist nicht erlaubt. Abendschulen in einigen Ländern setzen Fähigkeiten in bestimmten Fächern, wie Deutsch oder Englisch voraus. Sollten Sie hier Lücken haben, bieten Abendschulen Vorkurse an, in denen sich das Wissen auffrischen lässt.

Die mittlere Reife nachholen

Wollen Sie an einer Abendschule einen Realschulabschluss nachholen, gehört zu den Zugangsvoraussetzungen ein Hauptschulabschluss. Mindestens sollten Sie jedoch die 9. Klasse in der Sekundarstufe I bestanden haben. Das muss nicht auf dem ersten Bildungsweg erfolgt sein.

Als Alternative bieten viele Bundesländer ein berufsvorbereitendes Jahr. Hier können Sie die 9. Klasse abschließen. Außerdem gibt es eine Wartezeit. Der Gesetzgeber verbietet es, aus einer Regelschule direkt in den zweiten Bildungsweg an einer Abendschule überzugehen. Einen Realschulabschluss können Sie deshalb nicht unmittelbar im Anschluss an die Regelschule machen. Haben Sie die Sekundarstufe I verlassen, müssen Sie bis zum Start der 2. Schulausbildung mindestens ein Jahr warten. Überbrücken können Sie zum Beispiel mit einer beruflichen Fördermaßnahme.

Das Abitur machen

Eine Abendschule oder ein Abendgymnasium zu besuchen, um das Abitur nachzuholen, ist bereits mit einem Hauptschulabschluss möglich. Das klingt, als wären die Zugangsvoraussetzungen gering, sie sind es aber nicht. Denn Sie müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Alternativ zählt eine Berufstätigkeit, bei der Sie mindestens drei Jahre wenigstens 20 Stunden in der Woche gearbeitet haben. Angerechnet werden Erziehungszeiten. Auch Arbeitslosigkeit zählt, genauso wie Wehrdienst oder Wehrersatzdienst. Außerdem müssen Sie mindestens 19 Jahre alt sein. Absolvieren Sie einen Vorkurs, darf Ihr Alter auch darunter liegen.

Es gibt Abendgymnasien, bei denen Sie eine Aufnahmeprüfung bestehen müssen. Außerdem müssen Sie bei der Bewerbung für einen Abiturlehrgang an einer Abendschule oder einem Abendgymnasium eine Reihe von Unterlagen vorlegen, wie etwa ein Anschreiben mit Passbild, einen Lebenslauf sowie Ausbildungs- und Arbeitsbescheinigungen.

Schulabschlüsse lohnen

Anerkannte Schulabschlüsse in Abendkursen nachzuholen, bringt die berufliche Karriere in den Gang. Auch wenn es Zugangsvoraussetzungen gibt, die Sie erfüllen müssen, einige Bedingungen können Sie leicht stemmen, für andere wiederum müssen Sie etwas mehr Zeit investieren. Mit berufsvorbereitenden Kursen, einer Ausbildung oder Berufstätigkeit für ein paar Monate legen Sie Grundlagen.