Fördermittel
Die Fördermittel für den zweiten Bildungsweg
Warum Sie einen Schulabschluss nicht geschafft haben, spielt keine Rolle: Sie können diesen jederzeit nachholen. Das gilt für den Hauptschulabschluss ebenso wie für den mittleren Schulabschluss, die fachgebundene Hochschulreife und das Abitur. Wenn Sie also Ihren Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholen wollen, können Sie das selbstverständlich machen. Damit Ihnen das leichter fällt, stehen Fördermittel zur Verfügung: Dazu zählt das Schüler-BAföG, der Bildungskredit, Stipendien und selbstverständlich auch die Selbstfinanzierung.
Das Schüler-BAföG
Wer seinen Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholt, kann nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) gefördert werden, das gilt sogar für Fernlehrgänge, ist in diesem Fall aber auf maximal zwölf Monate beschränkt. Das Schüler-BAföG gibt es als elternabhängige und elternunabhängige Förderung. Die Grundlage hierfür bildet der § 15 BAföG. Wenn Sie allerdings Ihren 30. Geburtstag bereits gefeiert haben, gibt es BAföG nur noch, wenn Sie aus familiären oder persönlichen Gründen Ihre Ausbildung vorher nicht beginnen konnten. Im BAföG-Amt kann ein „Antrag auf Vorabentscheidung“ gestellt werden, so dass Sie wissen, ob Sie Fördermittel erhalten oder nicht.
Wenn Sie in einer eigenen Wohnung leben, können Sie beispielsweise beim Besuch einer Fachoberschulklasse monatlich 587,- Euro erhalten. Die Höhe der gewährten Bedarfssätze ist von der Schulart abhängig, aber auch von Ihrem Einkommen oder Ihren Ersparnissen. Den Antrag auf Schüler-BAföG stellen Sie direkt beim Amt für Ausbildungsförderung.
Der Bildungskredit
Wenn Sie bereits älter als 30 Jahre sind und keinen Anspruch mehr auf Schüler-BAföG haben, können Sie einen Bildungskredit in Anspruch nehmen. Dieses Fördermittel wird volljährigen Schülern gewährt, die bereits einen ersten Berufsabschluss haben oder diesen nach der Ausbildung an einer Fach- oder Fachoberschule erreichen. Der Bildungskredit ist unabhängig von Ihrem Einkommen, aber auch dem Einkommen des Ehegatten oder der Eltern und soll einen von finanziellen Sorgen freien Schulbesuch ermöglichen. Der Bildungskredit lässt sich sogar mit anderen Finanzierungen ergänzen.
Mit dem Bildungskredit erhalten Sie 100, 200 oder 300 Euro monatlich – und das über maximal zwei Jahre hinweg. Sie können sich auch maximal 3.600 Euro einmalig auszahlen lassen. Den Bildungskredit beantragen Sie über das Bundesverwaltungsamt.
Stipendien
Während BAföG und Bildungskredit zurückgezahlt werden müssen, können Sie eine Förderung durch ein Stipendium behalten. Leider gibt es nur wenige Stiftungen, die Stipendien für Menschen vergeben, die sich auf den zweiten Bildungsweg machen. Eine dieser Stiftungen ist die Hans-Böckler-Stiftung, die für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg bis zu 597 Euro monatlich gewähren kann. Wenn Sie BAföG-Empfänger sind, können Sie trotzdem 180 Euro von dieser Stiftung bekommen. Allerdings können Sie sich für dieses Stipendium nicht selbst bewerben, sondern müssen von einer Gewerkschaft oder einem Dozent vorgeschlagen werden. Dafür sollten Sie gute Zeugnisse und ehrenamtliches oder gewerkschaftliches Engagement vorweisen können.
Falls Sie als Migrantin im Rhein-Main-Gebiet leben, zwischen 18 und 35 Jahre alt sind, motiviert genug sind und Ihren Schulabschluss nachholen wollen, können Sie sich bei der Frankfurter Crespo Foundation für ein Stipendium bewerben. Dieses finanziert eine Schule, auf der Sie Ihren Schulabschluss nachholen können. Frauen mit Kindern werden dabei bevorzugt.
Der Schulabschluss lohnt sich auch ohne Fördermittel
Wenn Sie keine Fördermittel für den Schulabschluss erhalten, müssen Sie ihn selbst finanzieren und können die dabei entstehenden Kosten als Werbungskosten und Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Manchmal können Kosten in Raten gezahlt werden, manchmal gewährt auch ein Arbeitgeber einen Zuschuss.