Um das Abitur nachzuholen, ist man nie zu alt. Solange die Person noch lern- und aufnahmefähig ist, kann sie das Abitur an einem Abendgymnasium nachholen. Über BAföG werden allerdings nur Personen gefördert, die noch keine 30 Jahre alt sind; sind sie älter, kann eine Förderung in Ausnahmefällen ebenfalls erfolgen. Das BAföG ist rückzahlungsfrei und unabhängig vom elterlichen Vermögen. Auch viele Manager wie Jürgen Schrempp (Daimler AG) oder Politiker wie Gerhard Schröder (Alt-Bundeskanzler) haben die Chance genutzt, die ihnen der zweite Bildungsweg bot.

Voraussetzungen

Im Idealfall hat der Bewerber die Realschule oder eine Fachoberschulreife, aber auch Hauptschüler bekommen beim Abendgymnasium ihre Chance. Fehlen Fremdsprachenkenntnisse und Kenntnisse in den Kernfächern, sind Vorkurse von einem oder zwei Semester Pflicht. Vorgeschrieben ist ein Mindestalter von 19 Jahren; das für die Vorkurse auch darunter liegen darf.

Dauer

Für das Abitur muss der Bewerber drei Jahre, mit Hauptschulabschluss vier Jahre einplanen. Die Dauer erhöht sich entsprechend den notwendigen Vorkursen. Hat der Bewerber die 12. Klasse erfolgreich abgeschlossen, sind nur noch zwei Jahre Schule bis zum Abi notwendig.

Viel Zeit einplanen

Die Regel ist, dass man an mindestens drei Abenden in der Woche Unterricht am Abendgymnasium hat. Auch die Wochenenden sind durch Unterricht verplant. Die Regel ist, dass pro Woche 20 Stunden für den Unterricht anfallen zuzüglich den Stunden, in denen man lernt, seine Hausaufgaben erledigt und sich auf den nächsten Unterrichtstag vorbereitet. Neben diesen 20 Stunden sind weitere fünf Stunden für jedes Leistungsfach einzuplanen; zu wählen sind zwei Leistungsfächer. Ein Fach aus Deutsch, Fremdsprache, Naturwissenschaft oder Mathematik muss in der Leistungskurskombination enthalten sein.

Zu den Unterrichtsfächern zählen neben Englisch und Französisch auch Mathematik, Deutsch, Literatur, Geschichte, Biologie, Informatik, Latein, Erdkunde, Physik, Chemie und Soziologie.

Auch wenn die Bewerber aus der Schulpflicht draußen sind, ist die Teilnahme an den Unterrichtsstunden beim Abendgymnasium Pflicht. Wer sich regelmäßig vom Unterricht fernhält, wird aus der Hörerliste gestrichen und verliert den Anspruch auf BAföG. Die Ermittlung der Leistung unterscheidet sich nicht von anderen Schulen. Sie setzt sich aus den Noten der Tests, Klausuren sowie der Mitarbeit des Teilnehmers am Unterricht zusammen.

Schichtarbeiter

Damit auch Bewerber, die im Schichtdienst arbeiten, eine Chance haben, gibt es bei vielen Abendgymnasien auch Unterricht am Vor- und Nachmittag. Während der Unterricht für die Teilnehmer üblicherweise um 17:30 Uhr beginnt, ist dies für manche Arbeitnehmer nicht möglich. Damit Arbeitnehmer, die beispielsweise zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten arbeiten, auch ihr Abitur nachholen können, bieten sich Unterrichtszeiten am Nachmittag oder Vormittag an.